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Hochschule

23.01.2003

NRW-Landtag beschließt Studienkonto - Mogelpackung?

von Robert Piterek

Das Thema Studienkonten ist in NRW beschlossene Sache. Die Rot-Grüne Regierung verabschiedete jetzt das entsprechende Gesetz im Düsseldorfer Landtag. Ab dem Sommersemester 2004 werden bei einer Überschreitung der anderthalbfachen Regelstudienzeit 650 Euro fällig. Auch Rheinland-Pfalz und das Saarland planen die Einführung des Studienkontenmodells. Studierende bezeichneten das Gesetz als "Mogelpackung".

Inzwischen regt sich Protest gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Landtages. Das Gesetz benachteilige besonderes die Studenten, die für ihr Studium arbeiten müssten. Nach Informationen des Radiosenders Eins Live erwägt der Asta der Universität Duisburg - Essen derzeit eine Klage gegen die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Im nordrhein-westfälischen Parlament votierten die Oppositionsparteien CDU und FDP gegen das Studienkonten-Gesetz. Es soll einerseits ein kostenloses Erststudium garantieren, andererseits aber eine Basis dafür schaffen, von Langzeitstudenten Gebühren zu verlangen. NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) bezeichnete das Modell als "großzügig, flexibel und sozial gerecht".

500 000 Studenten betroffen

Im größten deutschen Bundesland erhalten demnach ab dem kommenden Jahr zirka 500 000 Studenten ein Studienkonto, welches ihnen ein begrenztes Guthaben für kostenfreie Lehrveranstaltungen einräumt. Ist das Guthaben erschöpft, wird das Studium teuer. Als eine Art Anreiz für schnelles Studieren wird "Schnellstudierern" die Möglichkeit gegeben ihr "Restguthaben" für spätere Weiterbildungen zu nutzen.

Für manchen Durchschnittsstudenten wird es knapp

Die meisten Studenten werden jedoch damit rechnen müssen, dass das Studium etwa ab dem 14. Semester kostenpflichtig wird. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Studiendauer bei Maschinenbauern im Jahr 2000 bei 14,1 Semestern, Informatiker brauchten 13,9 Semester bis zum Abschluss. Für beide Fachrichtungen gilt in Nordrhein-Westfalen eine Regelstudienzeit von 9 Semestern - mancher Durchschnittsstudent muss demnach in den letzten Semestern um sein versprochenes "kostenloses Erststudium" bangen.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, www.destatis.de (Webseite Statistisches Bundesamt), Radio Eins Live



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