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Hochschule

18.01.2007

Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen

von Thomas Böttcher

In NRW sind schon an fast allen Hochschulen Studiengebühren fällig oder fest eingeplant.

Im Frühjahr 2006 wurde in Nordrhein-Westfalen das Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Dieses besagt im Wesentlichen, dass es in NRW die Entscheidung der jeweiligen Hochschule ist, ob sie tatsächlich Gebühren erheben oder nicht. Viele Institutionen haben seitdem beschlossen, Gebühren zu erheben, nur zwei Universitäten garantieren zumindest vorläufig noch ein kostenloses Studium.

Die Universität in Münster erhebt derzeit noch keine Gebühren, allerdings war für den 17. Januar eine Senatssitzung geplant, auf der erneut über die Einführung von Studienbeiträgen beraten werden sollte. Eine Beschließung von allgemeinen Gebühren galt als wahrscheinlich. Die Senatssitzung musste jedoch kurzfristig wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen werden. Protestierende Studierende stürmten das Hauptgebäude der Universität und verhinderten, dass alle Senatsmitglieder den Sitzungssaal erreichen konnten. Wann die Sitzung jetzt letztendlich stattfindet, ist nicht abzusehen.

Etwas entspannter stellt sich die Lage bei der FernUniversität Hagen dar. Diese hatte im Dezember bekannt gegeben, dass frühestens im Wintersemester 2009/2010 allgemeine Studiengebühren erhoben werden. Dann aber dürfte auch bei der Fernuni die Schonfrist vorbei sein, an einem Gebührenkonzept wird bereits gearbeitet.



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