25. März 2002
Hochschulrahmengesetz in der Kritikvon karrierefuehrer |
Die Frist von 12 Jahren Tätigkeit an der Universität ist kurz, da in diese Zeitspanne wissenschaftliche Hilfstätigkeit und Mitarbeit ebenso wie die Arbeit in Drittmittel-Projekten und die Juniorprofessur eingerechnet werden. Für viele kann die Universitätslaufbahn demnach noch vor dem 40. Lebensjahr vorbei sein. Besonders hart trifft das Hochschulrahmengesetz die Geisteswissenschaftler, denn für Naturwissenschaftler und Ingenieure ist es leichter, auf den freien Markt zu wechseln. Ihr Expertentum wird in der Wirtschaft gebraucht.
Wissenschaftler im Internet: Befristungsregelung kommt Berufsverbot gleich
Auf Foren im Internet ist auch von Seiten der Wissenschaftler inzwischen Protest laut geworden. Sie klagen: Die Befristungsregelung komme einem Berufsverbot gleich. Und: In Forschung und Lehre gingen Kompetenzen verloren, in die der Staat jahrelang investiert habe. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Hartmut Schiedermair, kritisierte die derzeitige Befristungsregelung sogar als verfassungswidrig. Die faktische Abschaffung der Habilitation widerspreche der Forderung, dass die Besten ausgewählt werden sollen, sagte er. Die Länder Bayer, Baden-Württemberg und Sachsen haben Klage gegen das derzeitige Hochschulrahmengesetz angekündigt.