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Hochschule

25. März 2002

Hochschulrahmengesetz in der Kritik

von karrierefuehrer

Im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl will die CDU das Hochschulrahmengesetz ändern. Nach Ansicht von Thomas Rachel (CDU) treibe die im derzeitigen Gesetz festgeschriebene Regelung, dass nach zwölf Jahren Universitätstätigkeit keine befristeten Verträge mehr geschlossen werden dürfen, Wissenschaftler in die Arbeitslosigkeit. Die Habilitation soll als möglicher Qualifizierungsweg für eine Professur auf Lebenszeit ins Gesetz geschrieben werden. Für Juniorprofessoren, die nicht direkt einen Lehrstuhl übernehmen, soll es Übergangsregelungen geben. Der Präsident des Deutschen Hochschulverband bezeichnete das geltende Hochschulrahmengesetz in Teilen für verfassungswidrig

Die Frist von 12 Jahren Tätigkeit an der Universität ist kurz, da in diese Zeitspanne wissenschaftliche Hilfstätigkeit und Mitarbeit ebenso wie die Arbeit in Drittmittel-Projekten und die Juniorprofessur eingerechnet werden. Für viele kann die Universitätslaufbahn demnach noch vor dem 40. Lebensjahr vorbei sein. Besonders hart trifft das Hochschulrahmengesetz die Geisteswissenschaftler, denn für Naturwissenschaftler und Ingenieure ist es leichter, auf den freien Markt zu wechseln. Ihr Expertentum wird in der Wirtschaft gebraucht.

Wissenschaftler im Internet: Befristungsregelung kommt Berufsverbot gleich

Auf Foren im Internet ist auch von Seiten der Wissenschaftler inzwischen Protest laut geworden. Sie klagen: Die Befristungsregelung komme einem Berufsverbot gleich. Und: In Forschung und Lehre gingen Kompetenzen verloren, in die der Staat jahrelang investiert habe. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Hartmut Schiedermair, kritisierte die derzeitige Befristungsregelung sogar als verfassungswidrig. Die faktische Abschaffung der Habilitation widerspreche der Forderung, dass die Besten ausgewählt werden sollen, sagte er. Die Länder Bayer, Baden-Württemberg und Sachsen haben Klage gegen das derzeitige Hochschulrahmengesetz angekündigt.



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