14.12.2005
Studiengebühren-Novellen verfassungswidrigvon Thomas Böttcher |
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Mit der Gebühr werde gegen den Vertrauensschutz für bereits Immatrikulierte verstoßen, meint der Münsteraner Verwaltungsjurist Professor Dr. Wilhelm Achelpöhler. Außerdem sieht der Jurist den Gleichheitsgrundsatz und die Rechte von Ausländern verletzt. Der Rechtsanwalt hat sein Gutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) verfasst. Das Aktionsbündnis wird von Studenten, Schülern, Gewerkschaftern und Wissenschaftlern getragen.
Die Gesetzentwürfe Baden-Württembergs und Bayerns sind nach Ansicht von Achelpöhler ebenfalls als verfassungswidrig zu werten, da sie keine ausreichenden Übergangsfristen für bereits eingeschriebene Studenten hätten. Die Studenten hätten sich in der Annahme immatrikuliert, ein Regelstudium kostenlos abschließen zu können, weil dies die damalige Regierung in NRW in ihrem Studienkontengesetz zugesichert habe. Nun aber will NRW den Hochschulen erlauben, ab dem Wintersemester 2006/2007 bis zu 500 Euro an Semesterbeiträgen zu verlangen. Damit sei keine Gleichbehandlung mehr gewährleistet, da einige Studenten viel zahlen müssten, während andere weiterhin gebührenfrei studieren dürften. Die Einführung von Studiengebühren sei eine staatliche Aufgabe, die nicht dem Satzungsermessen einzelner Hochschulen überlassen werde dürfe, so Achelpöhler. Zudem sei es problematisch, dass in NRW nur Bafög-Berechtigte einen Studienkredit in Anspruch nehmen dürfen, da dies die meisten ausländischen Studierenden ausschließe.
Weitere Informationen zum Thema Studiengebühren gibt es unter:
www.abs-bund.de 