25. Februar 2002
Gesetzreform sichert Erststudium ohne Studiengebührenvon karrierefuehrer |
Bundesbildungsministerin Bulmahn betonte, Deutschland habe im internationalen Vergleich zu wenig Studierende. Abschreckende Gebühren könne sich unser Land nicht leisten, denn für den wirtschaftlichen Fortschritt unseres Landes seien wir auf immer mehr Hochqualifizierte angewiesen.
Das Gesetz fußt auf dem „Meininger Beschluss“ der Kultusministerkonferenz vom 25. Mai 2000, der den Grundsatz der Studiengebührenfreiheit vorsieht, enge Regelungen für Ausnahmen aber zulässt. Die Bundesbildungsministerin unterstützt mit der Novelle auch die Einführung neuer nachfrageorientierter Studienfinanzierungsmodelle wie Studienkonten und Bildungsgutscheine, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorgesehen sind. Das Landesrecht regelt, welchen Umfang das Studienkonto bzw. die Bildungsgutscheine für ein gebührenfreies Studium haben oder wann die Regelstudienzeit als deutlich überschritten gilt und damit Studiengebühren erhoben werden können. Hierbei sind differenzierte Regelungen möglich und sinnvoll, etwa zur Berücksichtigung von Gremientätigkeiten, Kindererziehungszeiten, Teilzeitstudierenden und Auslandsstudienzeiten
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