Hochschule
19.05.2003
Jurastudium: Das Studieren reformierenvon Anne Thesing
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Warum wird die Juristenausbildung reformiert? Welche Auswirkungen haben die Neuerungen für Studierende, Referendare und Assessoren? Der karriereführer fragte nach – beim NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards, der selbst gerne „reformiert“ studiert hätte.
Im Gespräch mit dem
karriereführer: NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards
Warum war eine Reform der Juristenausbildung notwendig?
Die juristische Berufswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert: Weit mehr als früher sind rechtsberatende und rechtsgestaltende Tätigkeiten gefragt. Streitvermeidung und Streitschlichtung gewinnen an Bedeutung. Demgegenüber tritt die „klassische“ richterliche Streitentscheidung zurück. Zudem nehmen die internationalen Bezüge ständig zu. Schließlich muss die Juristenausbildung flexibler werden, das heißt eine individuelle Berufsplanung zulassen. Denn auch eine breit angelegte, allgemeine Berufsbefähigung, die die Ausbildung zum „Einheitsjuristen“ gewährleistet, ist noch keine Arbeitsplatzgarantie.
Was ist das Ziel der Reform?
Das Ziel der Reform besteht darin, die jungen Juristinnen und Juristen praxisnäher – und vor allem anwaltsorientierter – auszubilden. Ferner soll der Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenkompetenz gefördert werden. Schließlich soll eine frühzeitige und intensive Schwerpunktsetzung in der Ausbildung angeregt werden, um das Fundament für eine sinnvolle Spezialisierung zu legen.
Welche Rolle spielte NRW beim Zustandekommen des Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002?
Nordrhein-Westfalen hat einen maßgeblichen Anteil daran. Das Gesetz geht zwar formal auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, ist aber letztlich in den Beratungen des Rechtsausschusses des Bundestages fraktionsübergreifend erarbeitet und dann mit breiter Mehrheit vom Bundestag beschlossen worden. Ihm sind umfangreiche Vorarbeiten des Ausschusses der (Länder-)Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung vorausgegangen. Diese Vorarbeiten haben unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Zweifellos sind die Länder in den letzten Jahren die Schrittmacher der Reform gewesen. Ihnen obliegt nun auch, das neue Bundesgesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen.
Wann wird die Reform in NRW in die Praxis umgesetzt, wann in den anderen Bundesländern?
Sehr bald! Der Entwurf eines neuen Juristenausbildungsgesetzes für NRW ist im November 2002 im Landtag eingebracht worden. Derzeit wird er in den Ausschüssen beraten. Die Verabschiedung durch den Landtag wird voraussichtlich im Februar 2003 erfolgen. In Kraft treten soll das neue Juristenausbildungsgesetz NRW gleichzeitig mit dem neuen Bundesgesetz, das heißt am 1. Juli 2003. In den anderen Ländern bestehen ähnliche Pläne. Baden-Württemberg hat das Bundesgesetz bereits zum 1. Oktober 2002 umgesetzt.
Sind Studierende, Referendare und Assessoren, für die diese Reform nicht mehr greift, gegenüber ihren Nachfolgern benachteiligt?
Dass sie nicht mehr in den Genuss der Verbesserungen kommen, die die Reform bezweckt, mögen einige vielleicht als „Benachteiligung“ empfinden. Doch ich bin davon überzeugt, dass die Ausbildung unserer Juristen auch bisher schon gut und praxisnah ist. Rechtsberatung und Rechtsgestaltung werden beispielsweise auch heute schon vielfach im Studium berücksichtigt. Gerade in diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren an den Universitäten sehr viel getan. Ferner werden den Studierenden und Referendaren auch heute schon zahlreiche Anreize gegeben, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen und Auslandserfahrungen zu sammeln: Zum Beispiel gehen gegenwärtig rund 25 Prozent der nordrhein-westfälischen Referendare während des Vorbereitungsdienstes ins Ausland. Schließlich können auch nach heutigem Recht schon bis zu elf von 24 Monaten des Vorbereitungsdienstes bei einem Anwalt absolviert werden. Fast die Hälfte der Referendare nutzt diese Möglichkeit. Die „Nachteile“, die dadurch eintreten, dass man von der Reform nicht mehr erfasst wird, halten sich also in Grenzen. Außerdem sind die Übergangsfristen sehr kurz: Wer ab dem 1. Juli 2003 das Jurastudium aufnimmt, wird bereits nach neuem Recht studieren und die erste Prüfung ablegen. Sogar von den Studierenden, die im Wintersemester 2002/03 das Jurastudium aufgenommen haben, wird mit großer Wahrscheinlichkeit jeder Zweite schon nach neuem Recht studieren. Und auch der juristische Vorbereitungsdienst läuft für alle, die ab dem 1. Juli 2003 neu eingestellt werden, nach neuem Recht ab.
Was empfehlen Sie denen, die nicht mehr von der Reform erfasst werden?
Alle zurzeit Studierenden werden auf jeden Fall einen „reformierten“ Vorbereitungsdienst durchlaufen. Eventuelle Defizite in der anwaltsorientierten Ausbildung, mangelnde Auslandserfahrungen oder fehlende Spezialisierungen können hier leicht ausgeglichen werden. Referendaren, die bereits im Vorbereitungsdienst sind, empfehle ich, die derzeitigen Wahlmöglichkeiten auszuschöpfen. Das sind nicht wenige! Für Assessoren gilt schließlich der allgemeine Grundsatz, dass die berufliche Fortbildung zu einem ganz wesentlichen Teil vom Engagement des Einzelnen abhängt. Ich kann allen nur raten, von privaten Weiterbildungsangeboten, von solchen des Arbeitgebers oder der berufsständischen Organisationen Gebrauch zu machen. Dies gilt aber natürlich auch für diejenigen, die die neue Ausbildung absolvieren werden. Eigenverantwortung ist hier das Schlüsselwort! Denn wir dürfen nicht aus dem Blick verlieren, dass wir es mit „Erwachsenenbildung“ zu tun haben.
Wie bewerten Sie die Reform aus Ihrer eigenen Erfahrung als ehemaliger Jura-Student?
Was mir an der Reform ganz besonders gefällt, ist die stärkere internationale Ausrichtung von Studium und Vorbereitungsdienst: Ich wäre dankbar gewesen, wenn schon zu meiner Studienzeit fachspezifischer Fremdsprachenunterricht zum Pflichtstoff gehört hätte und auch mir so viele Anreize für einen Auslandsaufenthalt geboten worden wären. Man muss sich einmal überlegen, dass nordrhein-westfälische Referendare ihre Ausbildung demnächst bis zu elf von 24 Monaten im Ausland absolvieren können! Das ist – auch bundesweit – einmalig und kann wesentlich dazu beitragen, dass deutsche Juristinnen und Juristen noch besser im internationalen Bereich bestehen können.
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