04.11.2005
Studiengebühren nun auch in Bayernvon Lino Hermes |
Bis spätestens Mitte 2006 soll die Regelung abgesegnet werden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Obergrenze von 500 Euro pro Semester vor. Für Kunsthochschulen und Universitäten sollen die Gebühren jedoch nicht weniger als 300 Euro, für Fachhochschulen nicht weniger als 100 Euro betragen.
Von der Gebührenpflicht befreit werden Studenten mit Kindern unter zehn Jahren, Doktoranden sowie Studenten im Praktikums- oder Urlaubssemester. Darüber hinaus soll jedem Studenten in Bayern ein elternunabhängiges Darlehen ermöglicht werden, das erst nach Abschluss des Studiums, in einkommensabhängigen Raten, zurückgezahlt werden muss. Bafög-Empfänger unterliegen dabei einer Verschuldungs-Grenze von 5000 Euro.
Zusätzlich haben die Hochschulen die Möglichkeit, zehn Prozent ihrer Studenten für herausragende Studienleistungen oder besonderes Engagement von den Zahlungen freizustellen.