30.03.2005
Erfolge bei der Ermittlung zu Unrecht geflossener BAföG-Gelder in Hessenvon Thomas Böttcher |
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Hessen habe schnell reagiert und für die Jahre 2001 und 2002 in rund 3.300 Fällen Rückforderungen in Höhe von insgesamt mehr als 15 Millionen Euro erhoben, betonte der Minister. Der Bundesanteil an dieser Summe belaufe sich auf 9,8 Millionen Euro. Vom Landesanteil in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro seien bisher immerhin vier Millionen Euro nach Hessen zurückgeflossen. Udo Corts: „Das bestärkt uns darin, auch weiterhin sorgfältige Untersuchungen durchzuführen, um Missbrauch vorzubeugen.“ Derzeit werde auch der Datenabgleich für das Jahr 2003 von den Studentenwerken und – bei Schülern – von den kommunalen Ämtern durchgeführt. Insgesamt zeige sich, dass der Umfang zu Unrecht geflossener BAföG-Mittel deutlich geringer werde.
Um einen bundesweit automatisierten Datenabgleich zu ermöglichen, wurde das Einkommenssteuergesetz im Jahre 1999 geändert. So kann inzwischen festgestellt werden, ob Schüler oder Studierende, die BAföG beziehen, über ein Vermögen verfügen, das über die anrechnungsfreie Summe von 5.200 Euro – zuzüglich eines Freibetrags von 1.800 Euro für Ehepartner und 1.800 Euro pro Kind – hinausgeht. Wenn dies zutrifft, fallen die BAföG-Mittel deutlich geringer aus oder können gar nicht gezahlt werden.
Schüler oder Studierende, denen BAföG-Missbrauch nachgewiesen wurde, müssen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder in einigen Fällen sogar mit Strafverfahren rechnen. Minister Corts warnte allerdings davor, diese jungen Leute zu kriminalisieren. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die entsprechenden Schüler oder Studierenden die Höchstsumme des erlaubten Vermögens häufig ohne eigenes Wissen überschritten hätten.