AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Transmedia Verlag GmbH & Co. KG - Stand: August 2008
General Terms and Conditions
§ 1. Vertragsabschluss
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und
dem Verlag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die dem Auftraggeber überreichten Mediadaten.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden
keine Anwendung, auch wenn der Verlag diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge und
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen der technischen
Form oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen.
Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nicht, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Verfügungen verstößt oder wenn
die Veröffentlichung für den Verlag nicht zumutbar ist.
Beilagenaufträge werden für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters in Originalgröße und mit der schriftlichen Bestätigung des
Verlages an den Auftraggeber bindend. Beilagen, die durch deren
Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Verlagsprodukte
erwecken oder Anzeigen enthalten, die der Verlag
nicht akzeptiert, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des
Auftrags wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, von seinem Anzeigenauftrag vor
Anzeigenschluss zurück zu treten. Im Falle des Rücktritts sind folgende
Stornokosten zu übernehmen:
- bis 8 Wochen vor Anzeigenschluss 20 % des Anzeigenpreises;
- bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss 30 % des Anzeigenpreises;
- bis 2 Wochen vor Anzeigenschluss 40 % des Anzeigenpreises;
- bis zum Anzeigenschluss 50 % des Anzeigenpreises;
- nach Anzeigenschluss 100 % des Anzeigenpreises.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen wesentlich geringeren
konkreten Schaden nachzuweisen.
§ 2. Veröffentlichung, Probeabzug und Belegexemplar
2.1 Der Auftraggeber sendet die Druckvorlagen in der vom Verlag
angegebenen Spezifikation an den Verlag. Der Auftraggeber ist für
die rechtzeitige Lieferung der Druckvorlagen an den Verlag verantwortlich.
Die Spezifikation der Druckvorlagen und der Druckvorlagenschluss
ergeben sich aus den Mediadaten.
2.2 Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nur in den in den Mediadaten
angegebenen Größen und Platzierungen. Platzierungsbestätigungen
gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen
Gründen geändert werden. Dem Auftraggeber resultieren hieraus
keine Ansprüche.
2.3 Der Auftraggeber hat dem Verlag ausdrücklich und eindeutig
mitzuteilen, wenn er die Veröffentlichung an einer bestimmten
Stelle, in einer bestimmten Ausgabe oder in einer bestimmten
Rubrik wünscht.
2.4 Anzeigen- oder Beilagenaufträge müssen spätestens zum
Anzeigenschluss beim Verlag vorliegen, sodass der Verlag gegebenenfalls
die Möglichkeit hat, mitzuteilen, dass der Auftrag nicht
ausgeführt werden kann. Der Anzeigenschluss ergibt sich aus den
Mediadaten.
2.5 Der Verlag erstellt Probeabzüge nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers.
2.6 Den Aufwand für Änderungen der vereinbarten Ausführung
bzw. der Druckvorlagen des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.
Dieser wird gesondert berechnet.
2.7 Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind,
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.
2.8 Der Verlag übersendet dem Auftraggeber nach dem Erscheinen
kostenfrei ein Belegexemplar. Kann im Einzelfall ein Belegexemplar
nicht zugesandt werden (weil z.B. die gesamte Auflage vergriffen
ist), erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Verlages über das
Erscheinen der Anzeige.
2.9 Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen des Auftraggebers ein
Jahr auf und vernichtet sie nach Ablauf der Frist. Der Verlag sendet dem Auftraggeber seine Druckunterlagen innerhalb dieses Zeitraums
auf seinen schriftlichen Wunsch hin auf seine Kosten zurück.
§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss
gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Die Anzeigenpreisliste ist
in den Mediadaten enthalten.
3.2 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungsbeträge
werden mit der Veröffentlichung der Anzeige fällig.
Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb der in den Mediadaten
angegebenen Fristen zu zahlen. Skonto wird in dem dort
angegebenen Maße gewährt.
3.3 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungsbeträge
werden mit der Veröffentlichung der Anzeige fällig.
Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb der in den Mediadaten
angegebenen Fristen zu zahlen. Skonto wird in dem dort
angegebenen Maße gewährt.
3.4 Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die weitere
Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
3.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Der Verlag hat höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik oder Aussperrung)
nicht zu vertreten. Der Auftraggeber kann hieraus keine Ansprüche
ableiten.
4.2 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, soweit der Schaden
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlages,
seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Der Verlag haftet für das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag
nur, wenn er hierdurch mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, seine
Leistung unmöglich geworden ist oder er eine wesentliche Pflicht verletzt
hat. In diesen Fällen haftet der Verlag für Personenschäden
unbeschränkt; für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal bis zum zehnfachen
Wert des Entgelts für den Anzeigen- oder Beilagenauftrag. Die Haftung
für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
4.3 Ist der Abdruck einer Anzeige ganz oder zum Teil unleserlich,
unrichtig oder unvollständig, hat der Auftraggeber Anspruch auf
eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine für die Veröffentlichung
der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so ist der Auftraggeber
berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder die Rückgängigmachung
des Vertrags zu verlangen. Ist die Schaltung einer Ersatzanzeige
für den Auftraggeber unzumutbar, so ist er berechtigt, sofort
Minderung oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
§ 5. Diskriminierungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich unter Einhaltung der Bestimmungen
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu einer
diskriminierungsfreien Vertragsdurchführung, insbesondere im
auftragsbezogenen Umgang mit Beschäftigten des Verlages.
§ 6. Datenschutz
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung ihm
bekannt gewordene und für die Vertragserfüllung erforderliche
Daten des Auftraggebers. Diese Daten werden nur zum Zwecke
der Vertragserfüllung verwendet.
§ 7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist Köln.
7.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
7.3 Es gilt das deutsche Recht.
7.4 Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Köln, Amtsgericht Köln, HRA 25251