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Geld & Recht

25.11.2003

BAG: Weihnachtsgeld-Klausel ist bindend

von Robert Piterek

Merken Sie Sich das Aktenzeichen 10 AZR 408102, wenn Ihnen Ihr Ex-Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen will, weil er Sie vor dem heiligen Fest entlassen hat. Darauf berufen können Sie sich allerdings nur, wenn die Zusatzzahlung Teil des Gehaltes ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sprach einer Klägerin kürzlich eine anteilige Nachzahlung des Weihnachsgelds zu.

Im diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin Weihnachtsgeld eingeklagt, die von Mai 1999 bis September 2000 bei der beklagten Firma beschäftigt war. Im Jahr 1999 hatte sie anteilig Weihnachtsgeld in Höhe von fünf Zehnteln erhalten und verlangte dies nun auch für das Jahr 2000. Der Arbeitgeber argumentierte, dass er mit dem Weihnachtsgeld die Betriebstreue der Mitarbeiter belohnen wolle. Arbeite ein Mitarbeiter Weihnachten nicht mehr bei dem Unternehmen, habe er keinen Anspruch auf Belohnung. Das sah das BAG anders. Das Urteil lautete: Nachzahlung von neun Zwölfteln des vollen Betrages.

Achtung: Eine Gratifikation gilt nicht als Teil des Gehalts.

Quelle: Berliner Zeitung



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