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Geld & Recht

27.05.2003

Gute (Konto-) Führung zahlt sich aus

von Hartmut Seifert

Nicht nur Geld lässt sich auf einem Konto ansparen. Das Konzept des Lernzeitkontos sieht vor, dass Mitarbeiter Arbeitszeit ansparen und für Weiterbildungen nutzen.


Dr. Hartmut Seifert
DER AUTOR:

Dr. Hartmut Seifert studierte Volkswirtschaftslehre in Würzburg und Berlin. 1983 promovierte er in Paderborn. Seit 1995 leitet er das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans Böckler Stiftung.




Lernen braucht Zeit, und Zeit ist bekanntlich Geld. So trivial dieser Zusammenhang auch erscheinen mag, so bedeutsam ist er. Besonders wenn es darum geht, das von allen eingeforderte Konzept des lebenslangen Lernens auf den Weg zu bringen. Rascher technologischer und organisatorischer Wandel, abnehmende Halbwertzeiten des Fachwissens, schrumpfendes und zugleich alterndes Arbeitnehmerpotenzial: All diese Faktoren tragen dazu bei, dass Wirtschaftswachstum und Wohlstandssicherung immer mehr von zeitlichen und finanziellen Investitionen in berufliche Weiterbildung abhängen. Um diese Investitionen zu ermöglichen, muss geklärt werden, welche bisherigen zeitlichen Verwendungszwecke zugunsten vermehrter Lernzeiten eingeschränkt werden können. Das ist vor allem eine Verteilungsfrage. Zusätzliche Lernzeiten gehen entweder auf Kosten der Arbeits- oder der Freizeit.

Quelle „Bildungsurlaub“

Eine mögliche Lösung bietet das Konzept des so genannten Lernzeitkontos. Demnach erhält jeder Beschäftigte ein individuelles Lernzeitkonto. Zeitgutschriften erfolgen nach dem Prinzip des „Time-sharing“. Arbeitgeber, Beschäftigte und der Staat bringen Zeitelemente ein. Da die Eröffnung eines Kontos bekanntlich nicht automatisch für ein komfortables Guthaben sorgt, müssen ergiebige Quellen gefunden werden. Als Grundstock kommen die in elf Bundesländern bestehenden Bildungsurlaubsgesetze in Frage. Danach können Arbeitnehmer jedes Jahr fünf Tage für ihre Weiterbildung nutzen. Diese fünf Tage könnten entweder als Ganzes oder partiell dem individuellen Lernzeitkonto gutgeschrieben werden. Die Bundesländer ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen müssten noch nachziehen.

Quelle „Kurzzeitkonto“

Eine zweite Quelle bieten die zahlreichen bereits tariflich und betrieblich vereinbarten Ansprüche auf Weiterbildungszeiten. Noch decken diese Regelungen nur Teilbereiche der Wirtschaft ab. Sie sollten daher im Rahmen einer zwischen den Tarifvertragsparteien auszuhandelnden Arbeitszeitpolitik komplettiert werden.
Einen dritten Beitrag für eine produktive Zeitverwendung können Zeitelemente leisten, die aus Kurzzeitkonten stammen und bislang bei Überschreiten von Grenzwerten verfallen. Das Verfallsrisiko ließe sich mit Hilfe eines organisatorisch einfachen Verfahrens ausschließen. Die Betriebsparteien – oder auch die Tarifvertragsparteien – müssten vereinbaren, dass sämtliche auf Kurzzeitkonten angesammelten Zeiteinheiten bei Erreichen von Grenzwerten automatisch auf ein Lernzeitkonto umgebucht werden.

Quelle „Arbeitszeitverkürzung“

Schließlich bietet sich an, zeitlich befristete Arbeitszeitverkürzungen zur Beschäftigungssicherung und Standortverbesserung – nach dem Muster der bei der Volkswagen AG eingeführten 28,8-Stundenwoche – für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Für diesen Vorschlag spricht, dass temporäre Arbeitszeitverkürzungen zunehmend öffentlich geförderte Kurzarbeit ersetzen. Im Unterschied zu Kurzarbeit erhalten die Beschäftigten bei temporären Arbeitszeitverkürzungen aber weder einen finanziellen Ausgleich, noch besteht die Möglichkeit, während der ausgefallenen Arbeitszeit an öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Denkbar sind Mischfinanzierungen: Die Bundesanstalt für Arbeit müsste sich analog zu der bei Kurzarbeit bestehenden öffentlichen Weiterbildungsförderung auch an beschäftigungssichernden Arbeitszeitverkürzungen finanziell mit Unterhaltsgeld beteiligen. Die Beschäftigten müssten Zeitelemente aus ihren Lernzeitkonten investieren und die Betriebe würden die direkten Kosten der Maßnahmen übernehmen.

Für das Modell der Lernzeitkonten spricht, dass Ansätze in der betrieblichen Praxis bereits eingeführt sind. Diese Ansätze müssen ausgebaut und auf eine breite Basis gestellt werden.



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