powered by crawl-it
Das Jobmagazin für Hochschulabsolventen
www.karrierefuehrer.de Online

Gehaltsrechner 2009

powered by Jobware, dem Karriere-Portal für Fach- und Führungskräfte Jedes Jahr neu gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Krankenkassenbeiträgen, den Freibeträgen, usw. Wenn Sie wissen möchten, was von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt, nutzen Sie unseren Gehaltsrechner.

Bruttoeinkommen (monatlich):

EURO

zzgl. Vermögenswirksame Leistungen:

EURO

Steuerjahr (2004-2008 und 2009): 1)


Lohnsteuerklasse:


Monatlicher Freibetrag:

EURO

Kinderfreibeträge: 2)


Kirchensteuerpflicht:
ja nein


Bundesland:


Krankenkassenbeitrag: 3)


Zuschlag zum einheitlichen Krankenkassenbeitrag: 4)



1) Für 2009 wird davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Rentenversicherung bei 19,9% bleibt und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8% sinkt. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeits- losenversicherung beträgt 5.400 EUR (West) bzw 4.550 EUR (Ost). Der Kinderfreibetrag steigt von 5808 auf 6024 Euro.

2) Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab dem 1.1.2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Falls dies auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte "kinderlos" unter der Auswahl Kinderfreibeträge. Wählen Sie "0" unter der Auswahl Kinderfreibeträge wenn der erhöhte Beitrag nicht berechnet werden soll.

3) Ab dem 01.07.2005 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen leistungsunabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9% auf die beitragspflichtigen Einnahmen abführen, der in voller Höhe vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 8.2%.
Seit dem 01.07.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9% für die gesetzliche Krankenversicherung.

4) Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.


Weitere Informationen zum Thema Gehalt


karriereführer bauingenieure karriereführer consulting karriereführer erneuerbare energien karriereführer finanzdienstleistungen
karriereführer handel karriereführer hochschulen karriereführer informationstechnologie karriereführer ingenieure
karriereführer mittelstand karriereführer naturwissenschaften karriereführer recht karriereführer vertrieb
karriereführer wirtschaftswissenschaften karriereführer asien karriereführer china karriereführer europa
© 2010 Transmedia Verlag GmbH & Co. KG
www.karrierefuehrer.de www.transmedia-verlag.de
Kontakt für Anzeigen, Banner: anzeigen@karrierefuehrer.de Mediadaten Newsletter Kontakt
Bitte beachten Sie folgende Nutzungshinweise, unsere AGB und das Impressum.