Jung und erfolgreich bei: Luther

Katja Neumüller, Foto: Vogt GmbH Düsseldorf
Katja Neumüller, Foto: Vogt GmbH Düsseldorf

Und was kommt jetzt? Nach dem Studium stellte sich mir die Frage, in welchem Bereich ich mich spezialisieren sollte. Hierbei ist echte Begeisterung gefragt: Will man nämlich als Anwältin in einer Großkanzlei erfolgreich sein, sollte man nicht nur juristische Expertise und unternehmerisches Denkvermögen mitbringen – sondern auch für sein persönliches Fachgebiet brennen. Von Katja Neumüller

Name: Katja Neumüller
Position: Senior Associate
Stadt: Köln
Alter: 32 Jahre
Studium: Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und Universidad de Alcalá de Henares (Spanien)
Referendariat: OLG Düsseldorf
Abschlussjahr: 2011
Engagements: Mitglied des Ostasiatischen Vereins

Mich interessierten schon immer internationale Sachverhalte. Bereits in der Schulzeit und im Studium verbrachte ich verschiedene Stagen im Ausland, wie etwa in den USA oder Spanien. Anschließend habe ich während meiner Zeit als Referendarin bei Luther die Möglichkeit bekommen, meine Wahlstation im Singapurer Büro zu absolvieren. Neben Singapur bereiste ich weitere benachbarte Länder und lernte so die Vielfältigkeit Asiens kennen. Beeindruckt von den Erfahrungen vor Ort wechselte ich nach dem Referendariat in das Corporate/M& A-Team nach Köln mit einem Fokus auf die Asien-Pazifik-Region.

Seit 2011 bin ich nun im Asien-Team von Luther als Rechtsanwältin tätig. Die Mandate sind sehr vielfältig und umfassen sowohl das Outbound- als auch das Inbound-Geschäft. Konkret heißt das, beide Blickrichtungen einzunehmen: Zum einen berate ich Unternehmen aus Deutschland, die den Weg nach Asien gehen möchten. Dies kann durch die Gründung eines Tochterunternehmens, eines lokalen Joint Ventures oder aber im Rahmen einer M&ATransaktion erfolgen. Auch kommt es vor, dass ein deutsches Unternehmen sich von einem Joint-Venture-Partner in Asien wieder trennen möchte. Hier gilt es, eine mandantenorientierte Lösung zu finden. Darüber hinaus berate ich ausländische Unternehmen, die den Markteintritt in Deutschland planen. Häufig geschehen diese Investitionen in Form einer M&A-Transaktion. Einige unserer ausländischen Mandanten berate ich zudem bei ihrem Börsengang an die Frankfurter Wertpapierbörse. Hier ergeben sich neben gesellschaftsrechtlichen Themen auch kapitalmarktrechtliche Fragen.

Bei grenzüberschreitenden Mandaten stellt sich oft die Frage, ob man sich bereits im Studium oder im Referendariat mit dem jeweils lokalen Recht vertraut machen muss. Sicherlich ist es sinnvoll, bereits frühzeitig Erfahrungen im Ausland zu sammeln, insbesondere wenn man in einer internationalen Großkanzlei tätig werden möchte. Überdies wächst man bekanntlich mit seinen täglichen Herausforderungen, und dazu gehört auch der anwaltliche Umgang mit anderen Jurisdiktionen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir zudem eng mit unseren Kollegen aus den Auslandsbüros oder unseren Partnerkanzleien zusammen. Erst kürzlich war ich mehrere Monate für ein Secondment in Shanghai, um einige der Mandate gemeinsam mit unseren chinesischen Kollegen zu beraten. Es ist insbesondere auch dieser interkulturelle Austausch, der diesen Anwaltsjob für mich so spannend macht.