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Der Anwalt und das liebe Vieh

Manche Menschen sehen den Beruf des Juristen als trocken und langweilig an. Tatsächlich aber bewegt er sich auf einem hochspannenden Terrain, denn der Jurist darf sich mit allen Erscheinungsformen des Lebens auseinandersetzen. Eine dieser Erscheinungsformen ist auch das Zusammenleben von Mensch und Tier. Die sich daraus ergebenden Probleme zum Wohle beider Spezies zu lösen, ist das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts. Von Joachim Cäsar-Preller, Tieranwalt.

„Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort ‚Tierschutz‘ überhaupt geschaffen werden musste“, sagte einst Theodor Heuss. Tatsächlich muss man kein entrückter Sentimentalist sein, um für einen ernst zu nehmenden Tierschutz zu plädieren. Vielmehr haben die von Juristen zu bearbeitenden Fälle auch immer mit Menschen zu tun. Schließlich sind es die Menschen, die sich für oder gegen ein Tier an den Tieranwalt wenden – Tiere selbst können keinen Anwalt aufsuchen. Der „Gegenstand“, um den es bei einem Konflikt geht, ist aber keine Sache, sondern ein Lebewesen mit eigenen Empfindungen und speziellen Ansprüchen. Das macht das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts zu einem sehr sensiblen Arbeitsfeld.

Es gilt immer abzuwägen zwischen den Vorstellungen des Mandanten und dem Wohl des Tieres, die nicht immer die gleichen sind. Zum Beispiel möchte ein Mandant seinen Hund wiederbekommen, der ihm vom Veterinäramt entzogen wurde – er sieht nicht ein, dass das Tier unter seiner Haltung gelitten hat. Hier wird schon deutlich, dass oft widerstreitende Interessen auf einen Tieranwalt einwirken. Einerseits ist der Mandant der Auftraggeber, andererseits ist das Wohl des Tieres zu beachten.

Tierschutzrecht weist viele Facetten auf. Ob es um nachbarschaftliche Streitereien wegen Tierhaltung geht, um Falschbehandlungen durch Tierärzte, um Tiere mit Mängeln, die vom Züchter gekauft wurden und nicht zurückgegeben werden können – hier ist ein breites Wissen um juristische Zusammenhänge und ein gutes menschliches Einfühlungsvermögen gefragt. Nicht dienlich sind übertriebene Tierliebe oder gar eine radikale Haltung. Vielmehr ist ein bewusster und reflektierter Umgang mit Tieren das Ziel. Leidenschaft sollte allerdings immer dabei sein, denn – auch das sollte fairerweise gesagt werden – vom Tierrecht allein wird es schwer bis unmöglich sein, eine Kanzlei zu finanzieren. Die Streitwerte sind oftmals klein und verursachen wegen der hohen Emotionalität nicht selten einen erheblichen Arbeitsaufwand.

Führen einen Juristen aber Gedanken über das Verhältnis von Tier und Mensch und die Frage nach einem richtigen ethischen Handeln in die Thematik, wird er sich mit Freude diesem Rechtsgebiet annehmen. Sogar in der Bibel wird bereits auf die besondere Verantwortung des Menschen für die Tiere hingewiesen: Der Mensch erhält den Auftrag, mit allen Tieren eine unzertrennliche Gemeinschaft zu bilden, in Liebe und Respekt voreinander.

Das Tierschutzgesetz im Internet: www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html

 

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