Bewerbung
Das Zeugnis
von Sabine Olschner
Ob Ausbildung, Praktikum
oder Werkstudentenjob –
wer berufliche Erfahrungen
gesammelt hat, sollte sich über
seine Tätigkeiten ein Zeugnis
ausstellen lassen. Denn auf
die Bewertung von anderen
Arbeitgebern werfen Personaler
ein besonders scharfes Auge.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Selbst wer nur
wenige Wochen in einem Unternehmen gejobbt hat, sollte sich seine
Leistungen offiziell bestätigen lassen. Für kurze, weniger qualifizierte
Aufgaben erhält man oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis, das lediglich
die Personalien, die Dauer und die Art der Beschäftigung beinhaltet.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine
Beurteilung der Leistungen und ist damit für den potenziellen neuen
Arbeitgeber weitaus interessanter. Wo es möglich ist, sollte man sich
also immer ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen.
Auf den ersten Blick sehen Arbeitszeugnisse immer positiv aus. Die
Formulierungen müssen – das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben –
wohlwollend ausfallen. Aus dieser Vorgabe hat sich eine ganz eigene
Zeugnissprache entwickelt, die häufig im Detail nur von Personalern
verstanden wird. Vieles wird zwischen den Zeilen gelesen, und was
auf den ersten Blick wie ein Lob aussieht, entpuppt sich beim näheren
Hinschauen als schlechte Bewertung.
Manche, vor allem kleinere Unternehmen lassen Praktikanten oder
Werkstudenten ihre Zeugnisse selber schreiben, so dass diese nur
noch von der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung mit einer
Unterschrift versehen werden. Anspruch auf die gewählten Formulierungen
hat man natürlich nicht. Wer sein Zeugnis eigenhändig
formuliert, muss jedoch doppelt aufpassen, dass ihm keine Fehler
unterlaufen. Ansonsten wird aus der eigentlich sehr guten Leistung
unbeabsichtigt vielleicht nur ein „befriedigend“. Fällt ein Zeugnis
weniger gut aus als erwartet, sollte man seinen Vorgesetzten darauf
ansprechen. Wenn das Schreiben von Bewertungen nicht zu seinem
täglichen Geschäft gehört, kann es durchaus sein, dass er negative
Formulierungen benutzt hat, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Nicht nur bei den Formulierungen lauern Fallen. Auch bei der Vollständigkeit
ist Vorsicht angeraten. Fehlen Inhalte, lässt dies darauf
schließen, dass das Arbeitsverhältnis ebenfalls problembelastet war.
Zu einem korrekten Zeugnis gehören folgende Punkte – üblicherweise
auch in dieser Reihenfolge:
- Überschrift (also Praktikumszeugnis, Zeugnis für Werkstudententätigkeit
o. ä.)
- Name des Unternehmens
- Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters
- Dauer des Praktikums
- Tätigkeitsbeschreibung der erbrachten Arbeit (nur qualifizierte
Aufgaben; Kopiertätigkeiten, Botengänge u. ä. werden nicht
erwähnt)
- Bewertung der Kompetenzen (z. B. Auffassungsgabe, Teamfähigkeit,
Hilfsbereitschaft)
- Allgemeine Beurteilung, entsprechend der Gesamtnote für die
Leistung
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
- Schlussfloskel mit Danksagung und besten Wünschen für die
weitere Karriere
Wenn die Schlussfloskel fehlt, kann dies darauf hindeuten, dass das
Unternehmen froh ist, den Mitarbeiter loszusein, weil er nicht von
Nutzen war oder fehlerhaft gearbeitet hat. Zu den Formalien gehört
auch, dass das Zeugnis auf offiziellem Firmenpapier im DIN A4-Format
geschrieben ist. Es darf keine Schreibfehler enthalten, ebenso
wenig wie Flecken, Knicke oder Risse. Der Mitarbeiter hat Anspruch
auf ein ungefaltetes Zeugnis, das – wenn es ihm nicht persönlich
überreicht wird – in einem ausreichend großen Umschlag versendet
wird. Die Unterschrift darf nicht fehlen, und das Ausstellungsdatum
sollte der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses sein – ansonsten
kann vermutet werden, dass dem Mitarbeiter vorzeitig gekündigt
wurde. Unterschreiben sollte es der Personalverantwortliche
oder der Geschäftsführer. Die Unterschrift einer in der Hierarchie
unwichtigeren Person wertet das Zeugnis ab.
Hat man vor nicht allzu langer Zeit bereits ein Zwischenzeugnis
erhalten, weil zum Beispiel der Chef oder das Aufgabengebiet
gewechselt hat, darf der Inhalt des Schlusszeugnisses nicht grundlegend
von der Zwischenbewertung abweichen. Die Formulierungen
müssen nicht eins zu eins übernommen werden, doch der Grundtenor,
vor allem für die Beurteilung, muss bestehen bleiben.
Wer sichergehen will, dass das Zeugnis, das ihm sein Arbeitgeber
ausstellt oder das er selber formuliert, einwandfrei ist, sollte einschlägige
Fachliteratur zu Rate ziehen. Denn was einmal schwarz auf
weiß festgehalten ist, wird den Angestellten sein Leben lang begleiten.
Ein gutes Zeugnis öffnet viele Türen – ein schlechtes verwehrt
meist den Zugang zum Traumjob.
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Buchtipps zum Thema Vorstellungsgespräch und Bewerbung
Jürgen Hesse, Hans Christian Schrader: Das perfekte Arbeitszeugnis: Richtig formulieren, verstehen, verhandeln 
Eichborn Verlag 2006. Preis: 8,95 Euro. ISBN 978-3821858548
Christian Püttjer, Uwe Schnierda: Arbeitszeugnisse 
Campus Verlag 2006. Preis: 9,90 Euro. ISBN 978-3593378145
Verena Janssen, Manfred Beden: Arbeitszeugnisse: Richtig deuten, perfekt formulieren 
Gräfe & Unzer Verlag 2006. Preis: 12,90 Euro. ISBN 978-3774288508
Anne Backer: Arbeitszeugnisse. Entschlüsseln und mitgestalten 
Haufe Verlag 2006. Preis: 6,90 Euro. ISBN 978-3448072839
Thorsten Knobbe, Mario Leis, Karsten Umnuß: Arbeitszeugnisse 
Haufe Verlag 2006. Preis: 24,80 Euro. ISBN 978-3448073188
Stolperfalle Zeugnissprache – auf Nuancen kommt es an
| Note |
Formulierung |
sehr gut |
Frau D. erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.
Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
|
gut |
Herr M. erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Frau K. erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. |
befriedigend |
Mit der Arbeit von Herrn A. im Bereich ...waren wir stets zufrieden.
Frau P. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. |
ausreichend |
Herr Z. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. |
mangelhaft |
Die Mitarbeiterin B. war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen. |
ungenügend |
Kollege W. war nach Kräften bemüht ... |
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