Grenzenlose Möglichkeiten

Spezialist: Zoll- und Außenhandelsrechtler

Foto: Fotolia/Alterfalter
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Wer sich als Jurist für Fragen des internationalen Handels und für europarechtliche Bezüge interessiert, für den bietet der Zoll- und Außenhandel eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit. Vor dem Hintergrund fortschreitender Globalisierung und komplexer werdender wirtschaftlicher Verflechtungen gewinnt der Bereich zunehmend an Bedeutung – gerade in Deutschland. Von Marian Niestedt.

2012 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1097,4 Milliarden Euro ausgeführt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Mit diesen immensen Warenbewegungen sind immer neue Herausforderungen für den Zoll- und Außenhandelsrechtler verbunden, sodass die Arbeit nie zur Routine wird.

Aber was ist Zoll- und Außenhandel? Jeder von uns kennt den Zoll, wenn wir beim Flughafen den grünen oder den roten Ausgang nehmen. Oder wenn wieder geschrieben wird, dass ein Prominenter in New York eingekauft hat, ohne die Ware bei der Wiedereinreise zu verzollen. Wer sich jedoch mit Zollund Außenhandel beschäftigt, hat ein viel breiteres Tätigkeitsspektrum: Sanktionen der EU gegen Iran, die Einfuhr gefälschter Markenartikel, Antidumping- Zölle auf chinesische Keramikwaren oder die Anwendung von Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten. All das sind Fragen, mit denen der Zoll- und Außenhandelsrechtler zu tun hat.

Daran zeigt sich nicht nur die Vielfalt der Aufgaben, sondern auch die Nähe zum aktuellen Tagesgeschehen und zur Wirtschaft. Das Zoll- und Außenhandelsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsmaterien: Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, WTORecht, EU-Marktordnungsrecht, Verbrauchsteuerrecht, Antidumping- und Antisubventionsrecht sowie Exportkontrolle und Sanktionen. Der Zollund Außenhandelsrechtler handelt grenzüberschreitend und muss sich im Europa- und Wirtschaftsrecht gleichermaßen auskennen. Daher gibt es nur wenige Spezialisten – die aber umso gefragter sind und dies auch in Zukunft sein werden, ob in der Verwaltung, in Unternehmen oder in den beratenden Berufen. Es gibt kein Unternehmen, für das diese Fragen keine Rolle spielen.

Vorkenntnisse sind für eine spätere Tätigkeit im Zoll- und Außenhandel keine Voraussetzung, auch wenn europa- und wirtschaftsrechtliches Interesse sicher von Vorteil ist. Es bedarf stets auch Fantasie, um lösungsorientiert zu arbeiten und vorhandenes Gestaltungspotenzial zu nutzen. Das gilt auch für gerichtliche Verfahren: Wer im Zoll- und Außenhandel berät, tritt regelmäßig vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof auf. Denn schließlich geht es fast immer um Anwendung von EU-Recht. Und welcher Jurist möchte nicht gerne einmal vor den Richterinnen und Richtern in Luxemburg plädieren?