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Ausland

23. Oktober 2001

Aufbruchstimmung

von Anne Thesing
Journal

Sind die deutschen Hochschulen als Arbeitgeber noch attraktiv? Die Tatsache, dass immer mehr junge Forscherinnen und Forscher ihren Arbeitsplatz ins Ausland verlegen, lässt daran zweifeln. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung reagiert mit einer Dienstrechtsreform.

Vor allem die USA sind ein beliebtes „Abwanderungsland“. Jeder siebte deutsche Wissenschaftler wechselt nach seiner Promotion in die Vereinigten Staaten. Jeder Dritte bleibt für immer dort. Die Gründe: Jenseits des Ozeans lässt es sich freier arbeiten und forschen, die Strukturen sind weniger hierarchisch, das Arbeitsklima wesentlich angenehmer.
An deutschen Hochschulen dagegen fehlt es vielen Nachwuchswissenschaftlern an Freiraum und Selbstständigkeit. Die Abhängigkeit vom „Habilitationsvater“, dem betreuenden Professor, hat erst mit der Berufung auf eine Professur ein Ende. Und die erfolgt in Deutschland mit durchschnittlich 42 Jahren. Andere sehen vor allem die Besoldungsstruktur an deutschen Hochschulen als großes Manko, da diese das Dienstalter finanziell „belohnt“, Leistungen und Engagement dagegen zu wenig berücksichtigt.

Die Liste weiterer Kritikpunkte ist entmutigend lang, soll jedoch schon bald im Zuge einer von Bundesbildungsministerin Bulmahn angeregten Dienstrechtsreform reduziert werden. Wenn diese, wie von der Bundesregierung geplant, Anfang 2002 in Kraft tritt, sollen die Habilitation abgeschafft, eine Juniorprofessur eingeführt und das Besoldungssystem neu strukturiert werden.

Juniorprofessur statt Habilitation
Statt der bisher üblichen Habilitation soll künftig eine auf maximal sechs Jahre befristete Juniorprofessur Einstellungsvoraussetzung für eine Professur sein. Nach den ersten drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Bei negativem Ergebnis scheidet der betreffende Juniorprofessor nach einem weiteren Jahr aus dem Dienst aus.
Mit diesem zeitlich befristeten Qualifikationsweg soll zum einen das Durchschnittsalter für die Erstberufung herabgesetzt werden. Zum anderen soll es Nachwuchswissenschaftlern schon vor der Berufung auf eine Professur erlaubt sein, selbstständig zu lehren und zu forschen. Ein weiterer Vorteil: Dadurch, dass die Stellen nicht wie bisher bei einzelnen Professoren, sondern beim Fachbereich angesiedelt sind, entfällt die von vielen bemängelte Abhängigkeit von dem Gutdünken eines Professors. Auch ein eigenes Forschungsbudget soll dem Juniorprofessor mehr Unabhängigkeit gewährleisten.

Leistung wird belohnt
Die Reform des Besoldungssystems sieht vor, dass Leistung und Engagement künftig nicht mehr nur mit einem feuchten Händedruck, sondern auch mit einem finanziellen Zuschlag belohnt werden. Neben ein festgelegtes Mindestgehalt sollen variable Gehaltsbestandteile treten, die sich nach der Leistung der Professoren richten. Das Grundgehalt wird sich in die Besoldungsgruppen W1 (Juniorprofessuren), W2 und W3 (Professorenämter) gliedern. Juniorprofessuren können mit einem Grundgehalt von 6000 Mark vor und 6500 Mark nach der Zwischenevaluation rechnen. Das Professorengehalt wird sich in einem Mindestrahmen von 7000 Mark (W2) und 8500 Mark (W3) bewegen. Plus variable Leistungszulagen.
Bleibt die Frage, an welchen Leistungen sich die Vergabe und Höhe dieser variablen Gehaltsbestandteile orientieren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden variable Gehaltsbestandteile „aus Anlass von Berufungsverhandlungen, für die Übernahme von Funktionen und besonderen Aufgaben sowie für die individuelle Leistung in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe der Zulagen liegt bei der Hochschulleitung und erfolgt nach einem mehrstufigen Bewertungsverfahren, bei dem die entsprechenden Fachbereiche, externe Fachgutachten und studentische Veranstaltungsevaluationen berücksichtigt werden.
Das BMBF hofft, mit diesem Konzept den Wissenschaftsstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen, mehr junge Forscher für eine Uni-Karriere zu begeistern und sich im Wettbewerb mit ausländischen Hochschulen behaupten zu können.

Falsch verstandener Mentorengedanke
An den Hochschulen reagiert man mit gemischten Gefühlen auf die geplante Reform. So auch Professor Dr. Stefanie Dimmeler, seit Januar 2001 Professorin für Molekulare Kardiologie an der Universität Frankfurt. Mit nur 33 Jahren wurde sie zur Professorin auf Lebenszeit ernannt – und liegt damit deutlich unter dem Altersdurchschnitt. Die oft kritisierte Abhängigkeit vom betreuenden Professor während der Habilitationszeit war für sie zwar kein Problem, doch sie weiß, dass es bei einigen ihrer Kollegen anders ist. „Wenn der Mentorgedanke so gelebt wird, wie ich es erfahren habe, nämlich als Unterstützung, dann ist das sehr hilfreich. Wenn allerdings die Habilitation von den Mentoren bewusst hinausgezögert wird, um möglichst lange von der Zuarbeit des ‚Zöglings' profitieren zu können, ist das natürlich hinderlich.“ Nach der Dienstrechtsreform soll eine solche künstliche Zeitverzögerung nicht mehr möglich sein. Doch Gegner der Reform fürchten, dass es dem „unabhängigen“ Juniorprofessor schwerer fallen wird, sich in Forschungsteams der Universitäten einzubinden, wenn sich niemand für ihn verantwortlich fühle.

Gerechtigkeit walten lassen – aber wie?
Auch das neue Besoldungssystem wird bei Verbänden, Institutionen und an den Hochschulen kontrovers diskutiert. Stefanie Dimmeler befürwortet „prinzipiell jede Initiative, die auf Honorierung von Leistung zielt“. Die Schwierigkeit sieht sie allerdings in der Beurteilung von Leistung. „Es gibt verschiedene Wege, gute Leistung zu erbringen und Engagement zu zeigen. Wird es nun als wichtiger betrachtet, Geld einzuwerben, politische Verpflichtungen wahrzunehmen oder viel zu publizieren?“ Zwar sieht das Konzept genaue Kriterien vor, doch ob diese wirklich „gerecht“ umgesetzt werden können, muss sich noch zeigen.
Darüber hinaus stößt die Höhe des künftigen Professorengehaltes auf kritische Ohren. Zwar weist das BMBF Behauptungen, die von „drastischen Gehaltskürzungen“ sprechen, als „eindeutig unzutreffend“ zurück, doch Kritiker, beispielsweise der Deutsche Hochschulverband, sehen das anders. Zudem befürchten einige Missmut unter Kollegen. Der Grund: Die Personalausgaben an den Hochschulen müssen sich in einem festgelegten Rahmen bewegen. Will also eine Universität einem besonders guten Wissenschaftler ein Spitzengehalt zahlen, muss sie bei anderen Gehältern sparen. Viele kritisieren, dass Belohnung der einen so nur auf Kosten der anderen erfolgen könne – und damit auf Kosten eines positiven Arbeitsklimas.

Spaß an der Arbeit
Bei aller Diskussion um eine angemessene Besoldung sollte eins nicht in Vergessenheit geraten: Ein hohes Gehalt allein macht noch keinen guten Arbeitsplatz aus. Selbst wenn in der freien Wirtschaft mehr Geld winkt, ist das längst nicht für alle ein Grund, dorthin zu wechseln. Als Stefanie Dimmeler ein verlockendes Angebot aus der Industrie bekam, lehnte sie es ab und entschied sich für die Hochschulkarriere. „Die Arbeit an der Universität machte mir Spaß und daher sah ich dort meine zukünftige Perspektive. Ich habe hier viel mehr Möglichkeiten, kreativ tätig zu sein. In der Industrie dagegen wäre ich in hoher Position mit sehr viel mehr Verwaltungsarbeit konfrontiert und hätte weniger Gelegenheiten, meine Ideen selbst im Labor umzusetzen. Auch die Zusammenarbeit mit Studenten würde mir bei einem anderen Job fehlen.“

Jung nach oben
Trotz aller Zufriedenheit ist auch sie von der Notwendigkeit einer Reform überzeugt – und spricht dabei aus eigener Erfahrung. „Heute ist Jugend viel zu oft ein Hinderungsgrund für gewisse Positionen an der Universität. Auch meine Habilitation hat man ein halbes Jahr lang ruhen lassen – nur weil ich noch sehr jung war. Mit der Juniorprofessur wird das Alter kein Hindernis mehr sein, und das ist gut so.“

Ist also die Dienstrechtsreform ein erster Schritt in die richtige Richtung? Sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll sie Anfang 2002 in Kraft treten. Bis 2009 soll es noch eine Übergangsregelung geben, die sowohl Juniorprofessur als auch Habilitation ermöglicht. Doch zunächst sind noch einige Freunde zu gewinnen und Verbesserungsvorschläge zu überprüfen. Etwas hat die geplante Reform auf jeden Fall schon jetzt bewirkt: Sie regt zum Nachdenken an und bringt die Situation an den Hochschulen in die öffentliche Diskussion.

Zur Person:
Professor Dr. Stefanie Dimmeler studierte 1986 bis 1991 Biologie an der Universität Konstanz. Im Januar 2001 wurde sie mit 33 Jahren zur Professorin für „Molekulare Kardiologie“ an der Universität Frankfurt ernannt.

Interview zum Thema:

Die Humboldt-Universität in Berlin ist die erste deutsche Hochschule, die Stellen für Juniorprofessuren ausschreibt. Der karriereführer sprach mit dem Präsidenten der Universität, Professor Dr. Jürgen Mlynek.

Aus welchen Gründen halten Sie die Einführung einer Juniorprofessur für sinnvoll?
! In Deutschland ist der wissenschaftliche Nachwuchs zu alt, bevor er Verantwortung übernehmen kann. Mit der Juniorprofessur gibt es künftig die Möglichkeit, junge Leute auf der Basis einer herausragenden Promotion zu berufen und sie mit allen Rechten und Pflichten eines Hochschullehrers auszustatten.

Was halten Sie von dem geplanten Besoldungssystem?
! Die leistungsgerechte Bezahlung der Professoren wird schon seit Jahren in der Öffentlichkeit diskutiert. Die dabei oft verbreitete Auffassung, Professoren würden nicht genug arbeiten, kann ich nicht bestätigen. Andererseits halte ich es für unbefriedigend, dass Professoren mit besonderem Engagement nicht angemessen honoriert werden. Dass es diese Möglichkeit jetzt geben soll, ist sinnvoll – bei allen Schwierigkeiten der Umsetzung. Sicherlich sind noch viele Diskussionen nötig, bis entschieden werden kann, wie man Leistung bewertet.

Woran liegt es, dass ein großer Teil der deutschen Nachwuchswissenschaftler eine Hochschulkarriere in den USA statt in Deutschland anstrebt?
! Deutsche Postdoktoranden, die in die USA gehen, bekommen dort oft schon nach ein bis zwei Jahren Angebote, die hier nur ein Professor bekäme. Viele von ihnen kehren nicht mehr nach Deutschland zurück, weil sie in den USA schneller mehr erreichen können.

Wird die Dienstrechtsreform dazu beitragen, dass die deutschen Hochschulen als Arbeitgeber an Attraktivität gewinnen?
! Auf unser Vorhaben, Stellen für Juniorprofessuren auszuschreiben, haben wir schon jetzt die ersten positiven Reaktionen erhalten: Junge Nachwuchswissenschaftler, die sich ursprünglich für eine Hochschulkarriere im Ausland entschieden hatten, denken jetzt wieder über eine akademische Laufbahn in Deutschland nach.
Vor allem für Wissenschaftlerinnen werden deutsche Hochschulen aufgrund der größeren Planungssicherheit attraktiver. Ich beobachte voller Sorge, dass wir nach wie vor nicht genug Professorinnen haben. Der Grund: Gerade zwischen 30 und 40 Jahren machen sich Frauen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gedanken. Im jetzigen System wissen Wissenschaftlerinnen diesen Alters noch nicht, wie ihre berufliche Zukunft aussieht. Nach der Reform können Frauen schon mit Mitte 30 abschätzen, ob sie auf eine Dauerprofessur berufen werden oder nicht. Damit lassen sich Zukunftspläne fünf bis acht Jahre früher schmieden, als das heute der Fall ist.

Weiteres Interview zum Thema:

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) lehnt die geplante Dienstrechtsreform an deutschen Hochschulen ab. In einem Gespräch mit dem karriereführer erläutert Professor Dr. Hartmut Schiedermair, Präsident des DHV, die Gründe.

Was halten Sie von der geplanten Einführung einer Juniorprofessur?
! Die flächendeckende Einführung von Juniorprofessuren halten wir unter der Vorgabe der Kostenneutralität für nicht finanzierbar. Die neu einzurichtenden Juniorprofessoren bringen den vollständig überlasteten Universitäten keine einzige zusätzliche Stelle, da sie zu Lasten der in der Praxis bewährten C1-Stellen gehen. Die eigentlichen Ursachen für das unbestritten zu hohe Erstberufungsalter werden durch Juniorprofessuren nicht behoben.

Wie beurteilen Sie das neue Besoldungssystem?
! Zunächst muss hier ein Missverständnis beseitigt werden: Professoren sind schon immer leistungsbezogen besoldet worden, und zwar durch das Berufungssystem. Wir treten für jedes Bestreben ein, Professoren künftig noch leistungsbezogener zu bezahlen. Davon kann allerdings bei dem geplanten Modell keine Rede sein. In Wahrheit werden die Professorengehälter flächendeckend gekürzt. Nach einer Modellrechnung des DHV ergeben sich Einkommensverluste zwischen 175 000 und 901 000 Mark.

Halten Sie die Tatsache, dass ein großer Teil der deutschen Nachwuchswissenschaftler eine Hochschulkarriere in den USA statt in Deutschland anstrebt, für problematisch?
! Universitäten sind international und auf Austausch ausgerichtet. Dass Wissenschaftler Rufen an eine andere Hochschule folgen, ist daher nicht Besorgnis erregend. Im Gegenteil: Es zeugt von einem funktionierenden Wettbewerb.
Eine Abwanderung dramatischen Ausmaßes herausragender deutscher Wissenschaftler hat in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Die Abwanderungszahlen, die in der Öffentlichkeit kursieren, sind nicht substantiiert und kaum nachprüfbar. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Weggang eines Nachwuchswissenschaftlers den Wissenschaftsstandort Deutschland schwächt. Masse wird niemals imstande sein, Klasse zu ersetzen.

Wird die Dienstrechtsreform dazu beitragen, dass die deutschen Hochschulen als Arbeitgeber an Attraktivität gewinnen?
! Mit einer Erhöhung der Attraktivität des Professorenberufs hat diese Reform nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Die Reform ist eine Farce und ein Fiasko zugleich. Denn die Reform der Professorenbesoldung ist kostenneutral schon lange nicht mehr zu bekommen. Im Gesetzgebungsverfahren geht es nur noch um das Ausmaß der Einschnitte in die Besoldung und Versorgung. Der Weg des wissenschaftlichen Nachwuchses zur ersten Professur wird unberechenbarer werden. Die geplante Abschaffung von Assistentur und Habilitation führt zwangsläufig zu einer Verringerung der Qualifizierungsmöglichkeiten und zum Monopol des Qualifizierungsweges über die Juniorprofessur.

Zur Person:
Prof. Dr. Jürgen Mlynek ist Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin.

Prof. Dr. Hartmut Schiedermair ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV).


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