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Arbeitswelt

27.01.2006

Der „Arbeitszeugnis-Code“

von Lino Hermes

Arbeitszeugnisse sollte man genau unter die Lupe nehmen. Denn häufig entpuppen sich Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, bei genauerer Betrachtung als versteckte Kritik.

Grundsätzlich soll ein Arbeitszeugnis keine offensichtlich negativen Formulierungen enthalten, was die Personaler vieler Unternehmen aber nicht davon abschreckt, ihre Kritik trotzdem unterzubringen. So ist zum Beispiel die Aussage „Herr Mustermann hat unseren Erwartungen im Allgemeinen genügt“ keinesfalls als Lob zu verstehen, sondern vielmehr die Bescheinigung einer nur ausreichenden Leistung. Auch Formulierungen, die ausdrücken, dass ein Mitarbeiter „bemüht“ oder „bestrebt“ war, deuten nicht auf eine erfolgreiche Tätigkeit, sondern vielmehr auf nicht erreichte Ziele hin. Eine Formulierung wie „Bei Termindruck erarbeitete er weitgehend brauchbare Ergebnisse“ lässt den Schluss zu,
dass dieser Mitarbeiter sich unter Belastung als vollkommen untauglich erwiesen hat.
Wem „durchaus Einsatz“ für das Unternehmen bescheinigt wird, kann sich ebenfalls relativ sicher sein, dass er nicht zum nächsten Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Auch Aussagen wie „Frau Mustermann hat Telefongespräche treffend formuliert“ sind Stolpersteine für ein weiterhin erfolgreiches Berufsleben, denn hier werden Selbstverständlichkeiten hervorgehoben, die von künftigen Arbeitgebern höchstwahrscheinlich als belanglos eingestuft werden.
Einfacher ist es da schon bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, der so genannten Zufriedenheitsformel: Hier haben sich Standards etabliert, an denen man sofort erkennt, wie gut ein Zeugnis wirklich ist. War der Arbeitgeber mit den Leistungen von Herrn Mustermann „zufrieden“, dann entspricht das einer ausreichenden Note. Eine gute Leistungsbeurteilung wäre „Mit den Leistungen von Herrn Mustermann waren wir jederzeit voll und ganz zufrieden“, eine sehr gute Formulierung wäre „Mit den Leistungen von Herrn Mustermann waren wir jederzeit außerordentlich zufrieden.“ Ein weiterer wichtiger Bestandteil eines guten Arbeitszeugnisses ist das Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters. Fehlt dieser Teil, erkennt jeder künftige Arbeitgeber sofort, dass dieser Mitarbeiter nicht vermisst wird. Auch Formulierungen wie „Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen“ lassen dem zukünftigen Arbeitgeber viel Spielraum für Interpretationen.

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