01.08.2003
Hartz-Gesetz: geringes Interesse an PSAvon Robert Piterek |
Knackpunkt ist die im Hartz-Gesetz enthaltene Gleichbehandlungs-Vorschrift. Sie besagt, dass PSA-Zeitarbeitnehmer nach den gleichen Arbeitsbedingungen wie regulär Beschäftigte bezahlt werden müssen. Bislang liegen die Einkommen von Zeitarbeitern aber unter denen von fest angestellten Arbeitskräften. Die Zeitarbeitsbetriebe rechnen nun mit steigenden Arbeitskosten für Leiharbeiter. Befürchtete Folge: Ein Rückgang der Entleihungen.
Kontingente überschreiten Kapazitäten
Das von der Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ermittelte geringe Interesse hat aber noch eine andere Ursache: Die im Hartz-Gesetz geforderte Vermittlung in Gruppen von 50 oder 100 Arbeitslosen übersteigt die Kapazitäten der meisten Zeitarbeitsbetriebe in Deutschland. Drei Viertel von ihnen beschäftigen insgesamt weniger als 100 Zeitarbeitnehmer. Sie könnten allenfalls wesentlich kleinere Kontingente übernehmen.
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