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Arbeitsmarkt

01.08.2003

Hartz-Gesetz: geringes Interesse an PSA

von Robert Piterek

Die meisten Zeitarbeitsbetriebe haben kein Interesse daran, als Personal-Service-Agenturen (PSA) tätig zu werden. Von 471 in einer Umfrage befragten Firmen war nur jede zehnte interessiert, ein verschwindend kleiner Anteil von vier Prozent will definitiv eine PSA einrichten.

Knackpunkt ist die im Hartz-Gesetz enthaltene Gleichbehandlungs-Vorschrift. Sie besagt, dass PSA-Zeitarbeitnehmer nach den gleichen Arbeitsbedingungen wie regulär Beschäftigte bezahlt werden müssen. Bislang liegen die Einkommen von Zeitarbeitern aber unter denen von fest angestellten Arbeitskräften. Die Zeitarbeitsbetriebe rechnen nun mit steigenden Arbeitskosten für Leiharbeiter. Befürchtete Folge: Ein Rückgang der Entleihungen.

Kontingente überschreiten Kapazitäten

Das von der Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ermittelte geringe Interesse hat aber noch eine andere Ursache: Die im Hartz-Gesetz geforderte Vermittlung in Gruppen von 50 oder 100 Arbeitslosen übersteigt die Kapazitäten der meisten Zeitarbeitsbetriebe in Deutschland. Drei Viertel von ihnen beschäftigen insgesamt weniger als 100 Zeitarbeitnehmer. Sie könnten allenfalls wesentlich kleinere Kontingente übernehmen.

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