Arbeitsmarkt
14.07.2003
Belebt die Agenda 2010 den Arbeitsmarkt? von Robert Piterek
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Die Agenda 2010 erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter. Manche bezeichnen die geplanten Reformschritte der Regierung schlicht als Sozialabbau, anderen gehen sie nicht weit genug. Als Verhandlungsgrundlage für beide Seiten taugt die Agenda aber offenbar. karriereführer skizziert die geplanten Veränderungen der Arbeitsmarktpolitik.
Lange sah es so aus, als wären in Deutschland keine Reformen mehr möglich. Schlug eine Partei eine Strategie für Reformen vor, lehnte sie die andere postwendend ab. Dies hat sich zwar nicht grundlegend verändert, doch mit den Vorschlägen der Agenda 2010 geht die Regierung auf die Opposition zu - und der Reformdruck lässt dieser nur die Wahl zu kooperieren. SPD und Grüne haben die Agenda auf ihren Parteitagen schon abgesegnet und die CDU signalisiert Unterstützung. Damit steigt die Hoffnung, dass die Reformschritte tatsächlich eingeleitet werden und der Arbeitsmarkt wieder belebt wird.
Rahmenbedingungen verbessern sich
Parallel zu den Hoffnungen, dass es einen Konsens in der Politik gibt, ermitteln auch die Wirtschaftsforschungsinstitute erste Anzeichen einer Verbesserung der Lage: Das IW-Reformbarometer des Instituts der deutschen Wirtschaft (IDW) weist beispielsweise erstmals in diesem Jahr einen Wert über 100 auf. Der Wert 100 gilt als Schwellenwert. Steigt die Kurve des Reformbarometers über 100 verbessern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, fällt sie darunter, verschlechtern sie sich.
Streckenpunkte der Agenda 2010
Während die Handwerksordnung bereits nivelliert wurde und nun für bestimmte Gewerbe der Meisterzwang entfällt, ist mit dem Inkrafttreten neuer Gesetzesbestimmungen zum Kündigungsschutz voraussichtlich frühestens zum 1. Dezember 2003 zu rechnen. Über die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II soll im Herbst 2003 abgestimmt werden. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln begrüßt diesen Schritt: "Dadurch bekommen Arbeitslose einen stärkeren Anreiz, wieder eine Stelle anzunehmen," heißt es im Monatsbericht Nr. 21 des Instituts. Die Wirtschaftswissenschaftler kritisieren aber die hohe Neuverschuldung des Bundes, die sich in diesem Jahr auf 30 Milliarden Euro summieren werde. Das Institut fordert von der Regierung "die Subventionen quer durch alle Branchen zu kürzen und ihre Ausgaben zugunsten öffentlicher Investitionen umzuschichten."
Folgende arbeitsmarktpolitische Veränderungen sind im Rahmen der Agenda 2010 geplant:
| Arbeitslosengeld | - Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds auf zwölf Monate für Arbeitslose bis 55 Jahre; auf 18 Monate für Arbeitslose über 55 Jahre.
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| Sozialhilfe | - Arbeitslosengeld II: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zusammengelegt - möglicherweise auf dem Niveau der Sozialhilfe für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger.
- Langzeitarbeitslose, die wieder eine Beschäftigung finden, sollen für eine bestimmte Zeit mehr als die bisherigen 15 Prozent des Transfers behalten dürfen.
- Verschärfung der Zumutbarkeit. Das heißt: Arbeitslose müssen künftig auch Stellen antreten, für die sie überqualifiziert sind.
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| Tarif- und Betriebsverfassungsgesetz | - Auforderung an die Tarifparteien zur Öffnung der Tarifverträge für Betriebsvereinbarungen. Die sogenannte Öffnungsklausel ermöglicht ein Abweichen vom Tarifvertrag.
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| Befristete Arbeitsverträge | - Existenzgründer können befristete Arbeitsverhältnisse für maximal vier Jahre statt der grundsätzlich geltenden zwei Jahre abschließen.
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| Kündigungsschutz | - Keine Anhebung des so genannten Schwellenwertes geplant, bis zu dem Betriebe nicht dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) unterliegen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern (derzeit geltender Schwellenwert) dürfen unbegrenzt viele befristet Beschäftigte einstellen, ohne dass das KschG für die gesamte Belegschaft gilt.
- Bei Neueinstellungen: Wahlrecht zwischen Abfindung und Kündigungsschutzklage.
- Begrenzung der Sozialauswahl auf die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienstand.
- Leistungsträger können im Unternehmen gehalten werden.
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| Handwerk | Novellierung der Handwerksordnung:- Meisterzwang entfällt für bestimmte Gewerbe.
- Meistertitel ist zur Gründung eines Betriebes nicht mehr erforderlich.
- Es muss nur noch ein Meister in der Belegschaft sein.
- Gesellen können unter bestimmten Voraussetzungen eigene Betriebe gründen.
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Quellen: www.abendblatt.de, iwd-Bericht vom 22.05.2003
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